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Was nach der Bestattung folgt

  • Wann erhalte ich eine Sterbeurkunde?
  • Wann kann ich die Urne abholen?
  • Was sind die Rechte der Überlebenden?

Die Sterbeurkunde wird innerhalb von 30 Tagen vom Standesamt am Todesort (nicht am Wohnort) ausgestellt.

  • Die Sterbeurkunde wird meistens per Post zugesendet.
  • Am Standesamt wird ebenfalls die Renten-, Sozial- und Gesundheitsversicherung abgemeldet

Der Notar wird gemäß dem Wohnort vom Gericht bestimmt. Innerhalb von zwei Monaten schickt der Notar eine Vorladung an den Auftraggeber der Bestattung.

Sie können die Urne zwei bis drei Wochen nach der Bestattung in dem Büro abholen, wo Sie die Bestattung bestellt haben.

  • Nach Absprache ist es möglich, die Urne schon am zweiten nachfolgenden Werktag abzuholen.
  • Die Urne wird Ihnen (oder einer anderen berechtigten Person) nach Vorlage Ihres Personalausweises ausgehändigt.

Verschiedene Dienstleistungen, die mit der Urne verbunden sind (wie z.B. Aschenteilung, Gedenkschmuck, Gedenkglas, Verstreuung, Abschied mit Urne, Erdbestattung der Urne), bieten wir in unseren Filialen an.


Wir können die Urne nach Absprache bis zu 6 Monate lang in unserem Depositum aufbewahren.
Falls Sie die Urne nach Ablauf dieser Zeitspanne nicht abholen, müssen wir die Urne in einem gemeinsamen Grab auf Ihre Kosten unterbringen.

Ansprüche von Angehörigen

Bezahlter Sonderurlaub

Bezahlter Sonderurlaub

Im Todesfall eines Familienmitglieds besteht dieser Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub in Höhe.
Witwen- und Waisenrente

Witwen- und Waisenrente

Diese Renten können bei der Sozialversicherungsbehörde beantragt werden.
Staatlicher Zuschuss für die Bestattung

Staatlicher Zuschuss für die Bestattung

Anspruch auf diesen Zuschuss hat der Auftraggeber der Bestattung.
Änderungen im Personalausweis

Änderungen im Personalausweis

Änderungen im Personalausweis werden von lokalen Behörden am Wohnort des Auftraggebers vorgenommen.

Bezahlter Sonderurlaub

Im Todesfall eines Familienmitglieds besteht dieser Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub in Höhe von:

  • 2 Tage bei Tod des Ehepartners, Partners oder Kindes und ein weiterer Tag für die Teilnahme an der Trauerfeier/Bestattung dieser Person
  • 1 Tag für die Teilnahme an der Trauerfeier/Bestattung von anderen Familienangehörigen (Eltern oder Geschwister, Eltern oder Geschwister des Ehepartners, Ehepartner des eigenen Kindes) und ein weiterer Tag, falls Sie für die Organisation der Bestattung verantwortlich sind
  • Für die Dauer der Bestattung (maximal 1 Tag) eines Großelternteils oder Enkels, oder eines Großelternteils/Enkels des Ehepartners, oder einer Person, die zwar nicht in die oben genannten Kategorien fällt, jedoch trotzdem zum Todeszeitpunkt mit Ihnen zusammen lebte. Man hat auf einen weiteren Tag Sonderurlaub Anspruch, falls man der Auftraggeber der Bestattung ist
  • 1 Tag für die Organisation/Bestellung der Bestattung für den Auftraggeber

Bescheinigungen für den Arbeitgeber erhalten Sie in unseren Filialen.

Witwen- und Waisenrente

Diese Renten können bei der Sozialversicherungsbehörde beantragt werden.

Zum Antrag für Witwenrente wird Folgendes benötigt:

  • Personalausweis des Witwers/der Witwe
  • Heiratsurkunde (Original)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners/Partners (Original)
  • Höhe der letzten Rentenauszahlung an den Ehepartner/Partner
  • Höhe der letzten Rentenauszahlung an den Witwer/an die Witwe

Falls die verstorbene Person angestellt war, beantragt der Witwer/die Witwe die Rentenauszahlung beim Arbeitgeber der verstorbenen Person.

Zum Antrag für Waisenrente wird Folgendes benötigt:

  • Personalausweis des Antragstellers
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original)
  • Studien- oder Ausbildungsbescheinigung des Kindes
  • Sterbeurkunde (Original)

Staatlicher Zuschuss für die Bestattung

Anspruch auf diesen Zuschuss hat der Auftraggeber der Bestattung für:

  • Ein Kind, das zum Todestag finanziell nicht abgesichert war
  • Eine Person, die zum Todestag ein Elternteil eines finanziell nicht abgesicherten Kindes war, falls dieses Kind seinen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hatte

Das Antragsformular „Žádost o pohřebné“ für diesen Zuschuss in Höhe von 5.000 CZK kann der Auftraggeber der Bestattung in der Abteilung für staatliche soziale Unterstützung ausfüllen.

Dazu wird Folgendes benötigt

Personalausweis des Auftraggebers der Bestattung

Personalausweis des Auftraggebers der Bestattung

Sterbeurkunde

Sterbeurkunde

Bestellungsvertrag von der Bestattung

Bestellungsvertrag von der Bestattung

Zahlungsnachweis für die Bestattung

Zahlungsnachweis für die Bestattung

Änderungen im Personalausweis

Änderungen im Personalausweis werden von lokalen Behörden am Wohnort des Auftraggebers vorgenommen. Den neuen Personalausweis erhalten Sie innerhalb von 30 Tagen.

Zum Antrag brauchen Sie:

  • Ihren ursprünglichen Personalausweis
  • Die Sterbeurkunde (Original)

Da es in dieser Hinsicht oft zu Änderungen kommt, empfehlen wir Ihnen die oben genannten Informationen bei den gegebenen Behörden zu überprüfen.

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