Sie sind hier: Heim Info für Angehörige Was nach der Bestattung folgt
Wir können die Urne nach Absprache bis zu 6 Monate lang in unserem Depositum aufbewahren.
Falls Sie die Urne nach Ablauf dieser Zeitspanne nicht abholen, müssen wir die Urne in einem gemeinsamen Grab auf Ihre Kosten unterbringen.
Ansprüche von Angehörigen
Bezahlter Sonderurlaub
Witwen- und Waisenrente
Staatlicher Zuschuss für die Bestattung
Änderungen im Personalausweis
Bezahlter Sonderurlaub
Im Todesfall eines Familienmitglieds besteht dieser Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub in Höhe von:
- 2 Tage bei Tod des Ehepartners, Partners oder Kindes und ein weiterer Tag für die Teilnahme an der Trauerfeier/Bestattung dieser Person
- 1 Tag für die Teilnahme an der Trauerfeier/Bestattung von anderen Familienangehörigen (Eltern oder Geschwister, Eltern oder Geschwister des Ehepartners, Ehepartner des eigenen Kindes) und ein weiterer Tag, falls Sie für die Organisation der Bestattung verantwortlich sind
- Für die Dauer der Bestattung (maximal 1 Tag) eines Großelternteils oder Enkels, oder eines Großelternteils/Enkels des Ehepartners, oder einer Person, die zwar nicht in die oben genannten Kategorien fällt, jedoch trotzdem zum Todeszeitpunkt mit Ihnen zusammen lebte. Man hat auf einen weiteren Tag Sonderurlaub Anspruch, falls man der Auftraggeber der Bestattung ist
- 1 Tag für die Organisation/Bestellung der Bestattung für den Auftraggeber
Bescheinigungen für den Arbeitgeber erhalten Sie in unseren Filialen.
Witwen- und Waisenrente
Diese Renten können bei der Sozialversicherungsbehörde beantragt werden.
Staatlicher Zuschuss für die Bestattung
Anspruch auf diesen Zuschuss hat der Auftraggeber der Bestattung für:
- Ein Kind, das zum Todestag finanziell nicht abgesichert war
- Eine Person, die zum Todestag ein Elternteil eines finanziell nicht abgesicherten Kindes war, falls dieses Kind seinen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hatte
Das Antragsformular „Žádost o pohřebné“ für diesen Zuschuss in Höhe von 5.000 CZK kann der Auftraggeber der Bestattung in der Abteilung für staatliche soziale Unterstützung ausfüllen.