NONSTOP anrufen
Kontaktiere uns

+420 602 200 700

Menu

Sie sind hier: Heim Beschwerdeverfahren

Beschwerdeverfahren Elpis s.r.o.

Administrator

Unternehmern/Unternehmen: ELPIS s.r.o.
mit Sitz: Krystalová 470/7, Praha 9 - Čakovice, 19600
Identifikationsnummer: 63978407 
eingetragen im HR: Zapsána v OR Sp. zn. C 40186 vedená u Městského soudu v Praze 
E-Mail: info@krematorium.cz 
Web: www.krematorium.cz, www.e-pohreb.cz, www.e-kvetina.cz

Artikel 1
Einleitende Bestimmungen

In dem Verfahren nach dieser Reklamationsordnung des Bestattungsunternehmens ELPIS s.r.o. sind die Parteien des Reklamationsverfahrens: der Verbraucher - der Kunde (Bestatter / Auftraggeber) auf der Grundlage eines Erfüllungsvertrages, oder sein Vertreter Anbieter - (Lieferant von Dienstleistungen, Waren / Auftraggeber). Das Beschwerdeverfahren regelt das Verfahren der Parteien, ihre Rechte und Pflichten bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Leistungen aus einem in den Räumlichkeiten des Anbieters und über die Webschnittstelle des Anbieters abgeschlossenen Vertrag, d.h. dem Vertrag über die Erbringung von Bestattungsdienstleistungen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen und dem Vertrag über den Kauf - Lieferung von Waren einschließlich. Die Ansprüche und die sich daraus ergebenden Rechte der Parteien richten sich nach den AGB des Anbieters, diesem Reglement und den gesetzlichen Bestimmungen.

Artikel 2
Umfang der Haftung

Im Beschwerdeverfahren nach diesem Beschwerdeverfahren kann bei der Organisation einer Bestattung und der Erbringung von Dienstleistungen in einem Bestattungsunternehmen eine Haftung geltend gemacht werden, die vor allem darin besteht, dass:

(a) Der Dienstleistungserbringer hat den vereinbarten Termin für die Beerdigung nicht eingehalten.

b) Der Anbieter hat es versäumt, die Gedenkveranstaltung oder damit zusammenhängende Handlungen im vereinbarten Umfang durchzuführen.

c) Die bestellten Dienstleistungen wurden vom Dienstleistungserbringer in einer anderen als der vertraglich vereinbarten Weise erbracht.

d) Die Mängel werden durch die Tätigkeiten oder Gegenstände derjenigen verursacht, die der Dienstleistungserbringer zur Erbringung der Dienstleistung einsetzt.

e) Der Anbieter wird ungerechtfertigterweise zur Zahlung eines höheren als des vereinbarten Preises aufgefordert.

Artikel 3
Geltendmachung des Anspruchs

Reklamationen bei Bestattungsdienstleistungen sind vom Verbraucher unmittelbar nach Beendigung der Trauerfeier beim Bestatter, spätestens jedoch am ersten Werktag des darauffolgenden Werktages in den Geschäftsräumen des Anbieters während der Geschäftszeiten vorzubringen. Beschwerden über bestellte und gekaufte Bestattungsdienstleistungen und -güter können auch elektronisch per E-Mail an reditelstvi@elpis.cz eingereicht werden. Beschwerden können daher schriftlich oder mündlich vorgebracht werden.

Im Falle einer mündlichen Beschwerde schreibt der Anbieter ein Protokoll über die Beschwerde und stellt dem Verbraucher damit eine Bestätigung seiner Forderung aus. Die Aufzeichnung der Beschwerde enthält insbesondere die Identität des Beschwerdeführers, das Datum der Einreichung, die Bezeichnung des angeblichen Mangels (oder ggf. unterstützendes Material). Der Anbieter ist verpflichtet, dem Verbraucher eine schriftliche Bestätigung auszustellen, aus der hervorgeht, wann der Verbraucher von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, welchen Inhalt die Beschwerde hat und welche Art der Bearbeitung der Beschwerde der Verbraucher verlangt; eine Bestätigung über das Datum und die Art der Bearbeitung der Beschwerde (oder eine schriftliche Begründung für die Ablehnung der Beschwerde).

Der Verbraucher erkennt an, dass eine bewegliche Sache, deren normaler Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht, eine brauchbare Sache im Sinne von § 500 des Gesetzes Nr. 89/2012 SB, Bürgerliches Gesetzbuch ist. Sollen Mängel an einem Verbrauchsgegenstand geltend gemacht werden, der im Zuge der Gedenkveranstaltung vernichtet werden soll, muss der Verbraucher den Mangel vor der Vernichtung des Gegenstands dem Anbieter anzeigen.

Artikel 4
Verfahren zur Bearbeitung einer Beschwerde

Wenn sich herausstellt, dass die Leistung nicht im Umfang oder in der Qualität der vereinbarten Leistung erbracht wurde, hat der Verbraucher Anspruch auf eine angemessene Minderung des Preises für den Teil der Leistung, der mangelhaft ist. Der Preis für Bestattungsvorbereitungen und andere Dienstleistungen oder Waren kann nur gefordert werden, wenn der geforderte Preis höher ist als der vereinbarte Preis. Wurde der Vertragspreis im Laufe der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers erhöht, so gilt der höhere Preis. Der Anbieter entscheidet innerhalb von dreißig Tagen nach Einreichung der Beschwerde über diese. Die Erledigung der Beschwerde darf nicht länger als 30 Tage dauern, es sei denn, der Anbieter und der Verbraucher einigen sich auf eine längere Frist. Der Beschwerdeführer muss mit dem Anbieter zusammenarbeiten, bis die Beschwerde beigelegt ist. Ist es nicht möglich, die Beschwerde weiterzuverfolgen, weil der Beschwerdeführer nachweislich nicht mitarbeitet, kann die Beschwerde als ungerechtfertigt zurückgewiesen werden.

Artikel 5
Schlussbestimmungen

Dieses Beschwerdeverfahren ersetzt alle Beschwerdeverfahren, die der Provider vor diesem Datum herausgegeben hat. Etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beschwerde werden, sofern sie nicht gütlich beigelegt werden können, gemäß § 2d des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. von der für die Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten zuständigen Stelle, d.h. dem Tschechischen Gewerbeaufsichtsamt, Štěpánská 15, 120 00 Prag, www.coi.cz, beigelegt.

Das Beschwerdeverfahren in dieser ersten Fassung gilt ab dem 1.9.2022

Nach oben